Übersicht
Allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen 2024 finden Sie über die Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg:
Kommunalwahlen in Baden-Württemberg: So wählt man richtig!
https://youtu.be/LQQA9qZzw0Q?feature=shared
Wer darf wählen?
https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-kann-waehlen
Wer wird gewählt?
https://www.kommunalwahl-bw.de/wer-wird-gewaehlt-kommunalwahl
Wie wird gewählt?
https://www.kommunalwahl-bw.de/wie-wird-gewaehlt-kommunalwah
Die Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gammertingen zur Europa- und Kommunalwahl 2024 finden Sie hier.
Dem Gemeindewahlausschuss obliegt gemäß § 11 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KomWG) die Leitung der Gemeinderatswahl und die Wahl der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024, sowie die Feststellung des Wahlergebnisses. Im vorbereitenden Verfahren ist ihm als wichtigste Aufgabe die Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge (§ 8 KomWG und § 18 Kommunalwahlordnung KomWO) zugewiesen. Er entscheidet auch darüber, ob Widersprüchen gegen die Zurückweisung von Wahlvorschlägen oder die Streichung von Bewerbern abgeholfen werden soll.
Bei der Durchführung der Wahl kommt ihm vor allem die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses zu (§ 28 KomWG und § 43 KomWO); hierbei übt er eine weitgehende Kontroll- und Aufsichtsfunktion aus, indem er beispielsweise grundsätzlich alle Entscheidungen der Wahlvorstände überprüfen und abweichend entscheiden kann. Der Gemeindewahlausschuss muss ferner einer Unterbrechung, Verschiebung und Verlegung der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses in eine andere Räumlichkeit zustimmen (§ 36 Abs. 1 KomWO).
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23. Januar 2024 einstimmig folgende Besetzung für den Gemeindewahlausschuss festgelegt:
Vorsitzender
Andreas Schmidt
stellvertretender Vorsitzender
Martin Fiedler
Beisitzer
Ewald Thiel, Jörg Scham, Christoph Ocker
stellvertretende Beisitzer
Josef Sauter, Birgit Bauer, Marcus Haule
Die erste Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Vorbereitung der Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 findet am Dienstag, 9. April 2024, um 19.00 Uhr, im historischen Schlosssaal (Raum 1.3) des Rathauses in Gammertingen statt.
Tagesordnung
Begrüßung
Verpflichtung der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses
Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge zur Gemeinderatswahl und den Ortschaftsratswahlen und Beschlussfassung über die Zulassung
Festlegung der Reihenfolge der Ergebnisermittlung der Kommunalwahlen
Beschlussfassung über die Verlegung der Wahlergebnisermittlung in andere Räumlichkeiten
Beschlussfassung über den Einsatz des automatisierten Wahlverfahrens „Wahlmanager“
Verschiedenes und Ausblick
Die Bevölkerung ist zum Besuch der Sitzung freundlich eingeladen.
gez. Andreas Schmidt
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses
Die zweite Sitzung des Gemeindewahlausschusses ist am Tag nach der Wahl, also am Montag, 10. Juni 2024, um 16.00 Uhr geplant. In dieser Sitzung wird das Wahlergebnis festgestellt. Weitere Informationen folgen.
Die rechtlichen Vorgaben des Wahlvorschlagsverfahrens für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl am 09. Juni 2024 sind sehr umfassend.
Zur Orientierung finden Sie hier eine Terminübersicht.
Weitere Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren erhalten Sie über die Seite der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: https://www.kommunalwahl-bw.de/faq-kandidatur
Sollten Vordrucke und Formulare zum Wahlvorschlagsverfahren benötigt werden, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Fiedler vom Wahlamt
Tel.: 07574/406-130, E-Mail: martin.fiedler@gammertingen.de
Bei Fragen zur Gemeinderats- oder Ortschaftsratswahl dürfen Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadt Gammertingen wenden:
Stellv. Vorsitzender Gemeindewahlausschuss
Herrn Martin Fiedler
Telefon 07574 - 406 - 130
E-Mail: martin.fiedler@gammertingen.de
Für Informationen zur Wahl des Kreistags wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Sigmaringen.